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   ArbG Erfurt, 12.11.2021 - 7 Ca 332/21   

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ArbG Erfurt, 12.11.2021 - 7 Ca 332/21 (https://dejure.org/2021,71208)
ArbG Erfurt, Entscheidung vom 12.11.2021 - 7 Ca 332/21 (https://dejure.org/2021,71208)
ArbG Erfurt, Entscheidung vom 12. November 2021 - 7 Ca 332/21 (https://dejure.org/2021,71208)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Thüringen

    § 626 Abs 1 BGB, § 241 Abs 2 BGB
    Einzelfall einer fristlosen Kündigung wegen Konkurrenztätigkeit

 
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  • BAG, 26.06.2008 - 2 AZR 190/07

    Außerordentliche Kündigung - Wettbewerb - Ausschlussfrist

    Auszug aus ArbG Erfurt, 12.11.2021 - 7 Ca 332/21
    Eine begangene Pflichtverletzung muss sich deshalb noch in der Zukunft belastend auswirken (BAG, Urteil vom 26.06.2008, Az.: 2 AZR 190/07, juris).
  • BAG, 10.12.2009 - 2 AZR 534/08

    Kündigung wegen ehrverletzender Äußerungen - Auflösungsantrag

    Auszug aus ArbG Erfurt, 12.11.2021 - 7 Ca 332/21
    Ist dieses der Fall, bedarf es der weiteren Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zumutbar ist oder nicht (BAG, Urteil vom 10.12.2009, Az.: 2 AZR 534/08, juris).
  • BAG, 28.01.2010 - 2 AZR 1008/08

    Konkurrenztätigkeit im gekündigten Arbeitsverhältnis

    Auszug aus ArbG Erfurt, 12.11.2021 - 7 Ca 332/21
    Geht es um die Beurteilung rechtswidrigen schuldhaften Verhaltens einer Arbeitnehmerin, sind stets die beanstandungsfreie Dauer des Arbeitsverhältnisses, das Gewicht und die nachteiligen Auswirkungen einer Vertragspflichtverletzung sowie eine mögliche Wiederholungsgefahr und der Grad des Verschuldens der Arbeitnehmerin zu berücksichtigen (BAG, Urteil vom 28. Januar 2010, 2 AZR 1008/08).
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